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RoHS Verordnung und Verantwortung

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AGK Hochleistungswerkstoffe GmbH

Symbol: RoHS compliant

RoHS und die Erzeugnisse der AGK®?

In Deutschland wurde mit dem ElektroG die entsprechenden EU-Richtlinien bzgl. WEEE und in nationales Recht umgesetzt. Als Werkstoffverkäufer und Bauteilhersteller ist man nur zweitrangig betroffen. Allerdings müssen die Endfertiger das ElektroG einhalten und daher müssen die Komponenten der gesamten Lieferkette insbesondere den §5 Stoffverbote erfüllen: "Es ist verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten.

Informationen für die Abnehmer von AGK Erzeugnissen

Schadstoffe in der Lieferkette

Gerne können wir Ihnen bestätigen, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse frei sind von Cadmium, Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom sowie polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE)

Sachstand 10/2013

Zukünftige Änderungen

Zukünftige Änderungen, von denen wir Kenntnis erlangen, werden in unsere Beurteilung einfliessen. Voraussetzung ist aber auch, dass alle Vertragspartner der AGK ihrerseits ihre Mitteilungspflichten bei Materialabaenderung einhalten.

QR-Code der Website RohS Statement

[mehr Informationen...]Weitere Informationen: INFORMATIONEN

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