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REACH Verordnung und Verantwortung

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AGK Hochleistungswerkstoffe GmbH

REACH und die Erzeugnisse der AGK®?

Verantwortung für Mitarbeiter, Umwelt und Allgemeinheit ist für die AGK® immer ein kontinuierliches Thema. Als Lieferant von Isolierbauteilen, die teilweise als Substitute für Asbest zu sehen sind, wissen wir um problematische Stoffe.

Symbol: REACH compliant

REACH [Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)] ist das Schlagwort der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 und zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Was die AGK mit REACH zu tun hat, erfahren Sie hier.

Informationen für die Abnehmer von AGK Erzeugnissen

Erzeugnisse

Gemäß REACH sind fast alle Produkte, die Sie von der AGK Hochleistungswerkstoffe GmbH beziehen gemäß Artikel 3 als Erzeugnisse einzustufen. Die AGK ist also ein Produzent von Erzeugnissen. Die in unseren Erzeugnissen verarbeiteten Stoffe sind nach Maßgabe des Artikels 7 nicht registrierungspflichtig, da eine Freisetzung nicht vorgesehen ist. Daher resultiert für diese Erzeugnisse, Platten, Rohre, Stäbe und Bauteile daraus, im Sinne von REACH, kein Handlungsbedarf.

Unsere Ausgangshalbzeuge enthalten teilweise Bindersysteme, die sich ggf. unter Temperatureinfluss verändern. Derartige Stoffe sind gemäß Anhang V Nr. 1-7 von einer Registrierung ausgenommen. Unter Temperatureinfluss können die unseren Bauteilen zugrunde liegenden Werkstoffe ihre Kristallstruktur ändern, welche einer physikalischen mineralogischen Umwandlung nach Artikel 3 Absatz 40 entspricht. Eine chemische Veränderung findet daher nicht statt. Eine Veränderung ist zudem nicht vorgesehen.

Das Thema REACH nach EG Verordnung Nr. 1907/2006 betrifft Hersteller, Importeure und auch Anwender von Chemikalien, die in einer Menge von mehr als 1 t/a produziert oder importiert werden.

Mit der REACH Verordnung hat sich das Chemikalienrecht grundsätzlich gewandelt. Sicherheitsdatenblätter sind nur noch für Gefahrstoffe zu erstellen. Die AGK ist allerdings kein Hersteller von Gefahrstoffen. In den meisten Fällen beziehen Sie ausschliesslich Erzeugnisse von der AGK. Für Erzeugnisse sind keine Sicherheitsdatenblätter vorgesehen. Aus diesem Grund können Sie von der AGK keine Sicherheitsdatenblätter erhalten.

Ausnahme Zubereitungen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die AGK einige Zubereitungen in Ihrem Angebot:

Diese Zubereitungen enthalten teilweise Gefahrstoffe. Daher erhalten Sie hierfür selbstverständlich die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter mit deren Hilfe Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung durchführen können.

Sachstand 08/2015

Links

Hintergrundinformationen

Hilfestellungen zu REACH

Zukünftige Änderungen

Zukünftige Änderungen, von denen wir Kenntnis erlangen, werden in unsere Beurteilung einfliessen. Voraussetzung ist aber auch, dass alle Vertragspartner der AGK ihrerseits ihre Mitteilungspflichten bei Materialabänderung einhalten.

Insbesondere bei kleineren Änderungen stellen wir Ihnen diese Informationen über die Rubrik Aktuelles zur Verfügungen. Schauen Sie bei Gelegenheit einfach nach.

QR-Code der Website Reach

[mehr Informationen...]Weitere Informationen: Hier finden Sie insbesondere das REACH Statement der AGK. Mit diesem möchten die AGK einige Hintergründe erläutern, insbesondere die Tatsache, dass Sie grundsätzlich keine Sicherdatenblätter erhalten. Sollten wir Ihnen trotzdem Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen, so resultieren diese aus dem Altbestand, bevor die REACH Verodnung vollständig in Kraft getreten ist. SDB sind durchaus sinnvolle und informative Handreichungen. Für Isolierbauteile allerdings zumeist fraglich, da viele in den SDB geforderten Eigenschaften gar nicht existieren.

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